RANKER BAUSTOFFE GmbH
Bruchstrasse 40
66901 Schönenberg-Kübelberg

Tel: 06373/8129-0
Fax: 06373/8129-60

Bedingungen für die Containergestellung

1. Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen für das Befahren mit LKW's (zGg 26 t) geeignet sein. Für Beschädigungen an Sachen des Auftraggebers oder fremden Sachen, die bei Zustellung oder Abholung des Containers entstehen, haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden am LKW oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Auftraggeber.


2. Mit dem Abstellen übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht für den Container. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Absicherung im öffentlichen Verkehrsraum und die Einholung der hierfür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Verantwortlich.


3. Der Container ist gleichmäßig nur bis zur Höhe des Randes zu belasten. Der Container darf nicht überladen werden. Er darf ohne unsere Zustimmung nicht versetzt werden. Zur Abholung sind wir telefonisch zu informieren.


4. Es dürfen keine gesundheits-, luft-, oder wassergefährdende, explosible, brennbare oder Erreger-übertragbare Krankheiten enthaltende Stoffe in den Container eingefüllt werden (z.B. Öle, Fette, Chemikalien, Fäkalien, u.ä.). Der Auftraggeber ist für alle Stoffe verantwortlich, die in den Container während der Bereitstellung eingefüllt werden, auch wenn dies ohne Wissen des Auftraggebers durch Dritte geschieht.


5. Für sämtliche Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der Beladevorschriften entstehen, haftet der Auftraggeber.


6. Die Vergütung umfaßt die Bereitstellung des Containers für einen bestimmten Zeitraum und die Abholung. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitrahmens wird eine tägliche Miete entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Anfallende Deponie- und Sortierkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


7. Gerichtsort und Erfüllungsort ist Landstuhl.